Der Kanton Zürich vereinfacht Unternehmen die Entrichtung der Quellensteuer für jene Mitarbeitende, welche zwar ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, jedoch über keine Niederlassungsbewilligung verfügen. Ab sofort können die Quellensteuerabrechnungen über das
Webportal der Quellensteuer elektronisch eingereicht werden. Die benötigten Daten können dabei direkt als Datei aus der Lohnbuchhaltung übermittelt werden. Ausserdem besteht die Option, neue quellensteuerpflichtige Mitarbeitende über dieses Webportal dem Steueramt zu melden. Arbeitnehmer ihrerseits haben durch das neue Webportal die Möglichkeit, eine Neuveranlagung der Quellensteuer anzufordern – beispielsweise wenn sie in eine Säule 3a investieren.
(af)