Die 2007 beschlossene E-Government-Zusammenarbeit der Kantone läuft noch bis Ende 2015. Nun hat der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz die rechtlichen und institutionellen Grundlagen für die E-Government-Zusammenarbeit ab 2016 erarbeitet. Dazu gehört unter anderem die Ausarbeitung von verschiedenen Varianten für eine zukünftige E-Government-Organisation. Diese werden dem Steuerungsausschuss Mitte Jahr vorgelegt und im Anschluss in einer Fachanhörung Kantonen, Gemeinden und Interessengruppen zur Stellungnahme unterbreitet. Der politische Prozess zur Schaffung der zukünftigen rechtlichen Grundlage der E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz wird per Ende 2015 gestartet. Weitere Projektaktivitäten betreffen das E-Billing in der Bundesverwaltung, wobei Fragen zu den Erfahrungen der Bundesverwaltung mit der E-Rechnung und zu möglichen Massnahmen zur grösseren Verbreitung der E Rechnung wie etwa einem Obligatorium für Lieferanten der Bundesverwaltung im Zentrum stehen. Der 2008 geplante Einsatz der AHV-Nummer als Personenidentifikator ist derweil heute nur möglich, wenn ein Bundesgesetz die Verwendung der Nummer ausserhalb der Sozialversicherung regelt. Der Steuerungsausschuss unterstützt daher die Forderung der Konferenz der Finanzdirektorinnen und -direktoren, die Schaffung der nötigen rechtlichen Grundlagen für den breiten Einsatz eines eindeutigen Personenidentifikators unter Gewährleistung des Datenschutzes zu prüfen.
(abr)
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