Twitter klagt gegen seine Ex-Anwälte
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Twitter klagt gegen seine Ex-Anwälte

Das Honorar von 90 Millionen US-Dollar für die Dienste einer Wall-Street-Anwaltskanzlei im Zug des Twitter-Kaufs durch Elon Musk sei ungerechtfertigte Bereicherung gewesen, führt die Twitter-Nachfolgefirma X. Corp in einer Klage am Obersten Gerichtshof von San Francisco an.
10. Juli 2023

     

Twitter, oder genauer gesagt das vormalige Unternehmen Twitter Inc., mittlerweile in X Corp. umfirmiert ("Swiss IT Magazine" berichtete), hat am Obersten Gerichtshof von San Francisco eine Klage gegen seine ehemalige Anwaltskanzlei Watchell, Lipton, Rosen & Katz eingereicht. In dem Rechtsstreit geht es darum, dass Elon Musk versuchte, vom 44-Milliarden-Kauf von Twitter zurückzutreten und dazu die Dienste der Kanzlei in Anspruch nahm. Diese verlangte für ihre letztlich erfolglosen Anstrengungen ein Honorar von 90 Millionen US-Dollar – was die X Corp. gemäss Klageschrift, die der "New York Times" vorliegt (Paywall), als ungerechtfertigte Bereicherung ansieht und mithilfe der Klage nun zurückverlangen will.
Darüber hinaus steht in der Klageschrift, die Kanzlei habe bei der Schlüsselübergabe an Elon Musk Gelder aus der Firmenkasse abgezogen. Ausserdem hätten der Vorstand und das Management von Twitter das 90-Millionen-Dollar-Honorar bewilligt, weil die Kanzlei Musk letzten Ende dazu bewegte, den Kauf von Twitter doch durchzuziehen. Damit, so die Klage, hätten die mittlerweile Ex-Manager von Twitter ihre treuhänderische Pflicht verletzt. Der grösste Teil des Honorars wurde demnach knappe 10 Minuten vor dem Abschluss des Übernahmedeals im Oktober 2022 an die Kanzlei überwiesen, und schon kurz darauf hat Musk mehrere Topmanager von Twitter gefeuert, darunter den Chef der Rechtsabteilung. (ubi)


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