Swisscom muss Glasfaserpreise bis 2026 stabil halten
Quelle: volff – stock.adobe.com

Swisscom muss Glasfaserpreise bis 2026 stabil halten

Bei der Swisscom bleiben die Glasfaserpreise für weitere zwei Jahre unverändert. Darauf haben sich der Telco und der Preisüberwacher geeinigt.
3. September 2024

     

Die Swisscom vermietet ihr Netz für unbeleuchtete Glasfaser auch an andere Telekomanbieter. Jetzt ist klar: Die Swisscom darf ihre Glasfaserpreise bis Herbst 2026 nicht erhöhen, wie unter anderem "Cash" berichtet. Eine entsprechende, einvernehmliche Einigung zwischen dem Unternehmen und dem Preisüberwacher tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft und ist bis 30. September 2026 befristet. Damit wird die bisherige Regelung, die vor zwei Jahren in Kraft trat, weitergeführt.

2018 hatte der Preisüberwacher eine Untersuchung über die Preise für die Miete einer Glasfaser im Swisscom FTTH-Netz (Fiber to the Home) für Fernmeldedienstanbieter zur Erschliessung der Endkunden eröffnet. 2022 einigten sich das Unternehmen und der Preisüberwacher auf eine Senkung der monatlichen Tarife für ihr Basisprodukt für unbeleuchtete Glasfasern – konkret das Produkt "Access Line Optical" (ALO) – auf maximal 24 Franken und für den Einmalpreis für die Aktivierung von ALO auf maximal 107 Franken geeinigt (exkl. MWST).


Details zur einvernehmlichen Regelung zwischen Swisscom und dem Preisüberwacher sind über diesen Link zu finden. (cma)


Weitere Artikel zum Thema

Weko büsst Swisscom mit 18 Millionen Franken

25. April 2024 - Aufgrund des geplanten wettbewerbswidrigen Ausbaus des Glasfaser-Netzes büsst die Weko Swisscom mit 18 Millionen Franken. Ausserdem unterstreicht die Wettbewerbskommission, dass nur die P2P-Technologie zulässig ist.

Swisscom ändert Glasfaser-Strategie

27. Oktober 2022 - Aufgrund des laufenden Verfahrens der Weko darf Swisscom eine erhebliche Anzahl an Glasfaseranschlüssen nicht vermarkten. Nun ändert der Provider seine Ausbaustrategie.

Gericht bestätigt Weko-Massnahmen zum Glasfaserausbau vom Swisscom

6. Oktober 2021 - Die Swisscom muss den Mitbewerbern weiterhin den uneingeschränkten Zugang zum Glasfasernetz anbieten. Eine entsprechende Weko-Massnahme vom vergangenen Dezember wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.


Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Was für Schuhe trug der gestiefelte Kater?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER