Weko büsst Swisscom mit 18 Millionen Franken
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Weko büsst Swisscom mit 18 Millionen Franken

Aufgrund des geplanten wettbewerbswidrigen Ausbaus des Glasfaser-Netzes büsst die Weko Swisscom mit 18 Millionen Franken. Ausserdem unterstreicht die Wettbewerbskommission, dass nur die P2P-Technologie zulässig ist.
25. April 2024

     

Die Schweizerische Wettbewerbskommission Weko büsst die Swisscom mit 18 Millionen Franken. Dies, weil sich Swisscom nach Ansicht der Weko mit dem Ausbau des Glasfasernetzes nach der Punkt-zu-Multi-Punkt-Technologie (P2MP) ein faktisches Monopol auf dem Gebiet aufbauen wollte. Darüber hinaus hat die Weko gemäss einer Mitteilung bekräftigt, dass der Glasfaser-Ausbau in der Schweiz von Swisscom nur nach der Punkt-zu-Punkt-Technologie (P2P) vorangetrieben werden darf und bereits bestehende P2MP-Anschlüsse umgerüstet werden müssen. Damit ist gemäss Weko sichergestellt, dass andere Provider das Glasfasernetz unabhängig von Swisscom für ihre Angebotsvielfalt nutzen können. Der Beschluss sowie die Busse der Weko sind noch nicht rechtskräftig und können beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Swisscom schliesst nicht aus, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.


Der Streit zwischen Weko und Swisscom dauert bereits seit über vier Jahren. Ende 2020 hatte die Weko Swisscom die P2MP-Technologie vorsorglich untersagt, um die Bildung eines Monopols zu verhindern. Swisscom hatte dagegen bis vor das Bundesgericht vergeblich geklagt. Wie der Provider überdies verlauten lässt, ist der aktuelle Weko-Entscheid für Swisscom nicht nachvollziehbar. Gemäss Swisscom wäre die Konkurrenz auch mit dem P2MP-Modell nicht benachteiligt gewesen. Ausserdem moniert das Unternehmen wiederholt, dass der Entscheid der Weko beim Glasfaser-Ausbau insbesondere in ländlichen Gebieten zu Verzögerungen führe. (dok)


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