Das Bundesgericht hat sich gegen einen Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko) ausgesprochen und hat eine Beschwerde von
Swisscom gut geheissen. Im Jahr 2015 hat die Weko eine Busse von über 7 Millionen Franken gegen den Telekommunikationskonzern wegen einer Kartellrechtsverletzung ausgesprochen. Mit dem Entscheid vom 5. März wird nun die ursprüngliche Sanktionsverfügung der Weko aufgehoben und auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts von 2021 gekippt.
Das Verfahren geht auf das Jahr 2008 zurück, als die Post die Breitbandanbindung ihrer Standorte neu ausgeschrieben hatte. Im Jahr darauf erhielt die Offerte von Swisscom den Zuschlag, worauf Sunrise Swisscom bei der Weko anzeigte und dem Konkurrenten Kartellrechtsverstösse vorwarf. Die Weko gelangte dann 2015 zum Schluss, Swisscom habe die Marktstellung missbraucht. Der Konzern habe von Konkurrenten und der Post unangemessene Preise erzwungen und gegenüber Sunrise eine Kosten-Preis-Schere erzwungen. In der Folge wurde eine Busse von 7,9 Millionen Franken ausgesprochen. Swisscom zog die Weko-Verfügung in der Folge ans Bundesverwaltungsgericht weiter, welches den Entscheid 2021 bestätigte, allerdings die Busse auf 7,4 Millionen Franken reduzierte.
(rd)