Meta verstösst gemäss EU-Kommission gegen DMA
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Meta verstösst gemäss EU-Kommission gegen DMA

Nach einer Untersuchung befindet die EU-Kommission, dass Metas Modell "Bezahlen oder Zustimmen" nicht dem DMA entspricht. Die Feststellungen der Wettbewerbshüter wurden nun dem Tech-Konzern übermittelt, der schriftlich dazu Stellung nehmen muss.
2. Juli 2024

     

Die EU-Kommission kommt nach einer Untersuchung zum Schluss, dass Meta mit dem Bezahl- oder Zustimmungs-Werbemodell gegen den Digital Markets Act (DMA) verstösst, wie in einer Mitteilung kommuniziert wird. Die Behörde ist der Ansicht, dass der Tech-Konzern seine User somit quasi zwingt, der Verarbeitung der persönlichen Daten zuzustimmen. Ferner kritisiert die Kommission, dass Meta keine kostenfreie Option mit wenig bis gar keiner Verarbeitung von personenbezogenen Daten anbietet, welcher vergleichbar mit dem Standardmodell mit der Datenverarbeitung ist. Die Kommission kommt zum Schluss, dass der sogenannte Gatekeeper es seinen Nutzern nicht erlaubt, ihr Recht auf freie Zustimmung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten auszuüben.


Meta wird nun mit den Beschlüssen, dass das Unternehmen gegen das Datenschutzgesetz verstösst, konfrontiert und bekommt die Möglichkeit, seine Verteidigungsrechte wahrzunehmen, indem das Unternehmen die Unterlagen in der Untersuchungsakte der Kommission prüft und schriftlich auf die Feststellungen der Kommission antwortet. Letztere wird ihre Untersuchung innerhalb von 12 Monaten nach der Eröffnung des Verfahrens am 25. März 2024 abschliessen. (dok)


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