Es ist nicht lange her, seit Facebook- und Instagram-User von
Meta vor die Wahl gestellt werden: Geld oder Daten. Wer nicht mit der personenbezogenen Datenverarbeitung einverstanden ist, zahlt hierzulande mindestens 13 Franken monatlich. In Deutschland ist Meta nun vom Oberlandsgericht Düsseldorf gerügt worden: Die Nutzer seien nicht hinreichend über die Zahlungspflicht aufgeklärt worden, wie "Der Spiegel"
schreibt. Der Button, welcher den Zahlungsprozess einleite, verdeutliche nicht, wann ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen werde und verstosse so gegen Verbraucherschutzgesetze. Meta lässt sich zitieren, dass es sich dabei lediglich um einen spezifischen Aspekt des deutschen Verbraucherrechts handle.
Doch damit ist es noch nicht getan. Die deutsche Verbraucherschutzzentrale möchte eine Abhilfeklage einreichen, sodass bereits zahlende Abonnenten ihr Geld von Meta zurückfordern können – aufgrund des geschilderten Urteils vom Düsseldorfer Gericht, welches mittlerweile rechtskräftig ist. Darüber hinaus moniert die österreichische NGO
Noyb, die sich für den Datenschutz einsetzt, dass der von Meta erhobene Preis viel zu hoch sei und die Nutzer damit faktisch zum Gratismodell mit der Datenverarbeitung motivieren würde ("Swiss IT Magazine"
berichtete). Aus diesem Grund hat Noyb bereits Ende November 2023 gegen Meta Beschwerde eingereicht, zu einem Urteil ist es noch nicht gekommen.
(dok)