In der Schweiz sollen Suchmaschinen künftig eine Vergütung an die Verlage bezahlen müssen, wenn Ausschnitte aus Zeitungsartikeln in den Suchresultaten angezeigt werden. Der Bundesrat hat nun eine entsprechende Vernehmlassung zum Leistungsschutzrecht eröffnet. Das Problem ist, dass die Bilder und Vorschautexte (Snippets), die eine Suchmaschine in den Resultaten anzeigt, urheberrechtlich nicht geschützt sind und die Verlage damit keine Gewinne machen –
Google und Co. jedoch schon. "Weil Online-Dienste in hohem Mass von Leistungen der journalistischen Medien profitieren, erachtet er eine Abgeltung der journalistischen Medien für deren Leistungen grundsätzlich als berechtigt", schreibt der Bundesrat.
Zur Kasse gebeten werden sollen aber nur die Grossen der Such-Branche: Wer pro Jahr mehr als 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung – also etwa 900'000 User – auf seinem Portal zählt, soll die entsprechenden Vergütungen bezahlen müssen. Die Verwertung dieser neuen Rechte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen, die die Interessen der Medienunternehmen und Medienschaffenden kollektiv vertreten und die Konditionen mit den Suchriesen aushandeln soll. Man setze damit "auf eine bewährte und im internationalen Vergleich unbürokratische Lösung." Noch ungeklärt ist, ob das Teilen von Snippets auf Sozialen Medien ebenfalls zu Kosten für die Anbieter führen soll. Für die Nutzerschaft soll sich hingegen überhaupt nichts verändern.
(win)