Die Europäische Union wirft der Facebook-Mutter
Meta Platforms Kartellrechtsverletzungen vor. Meta soll mit seiner marktbeherrschenden Stellung den Wettbewerb verzerrt haben, indem das Unternehmen seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem soziales Netzwerk Facebook verknüpfe. Nutzer von Facebook haben automatisch Zugang zu Facebook Marketplace, ob diese das wünschen oder nicht. Die Kommission hegt den Verdacht, dass Wettbewerber von Facebook Marketplace vom Markt verdrängt werden könnten, da durch die Verknüpfung ein erheblicher Vertriebsvorteil für Meta entstehe. Zudem kritisiert die EU-Kommission, dass Meta konkurrierenden Online-Kleinanzeigendiensten, die auf Facebook oder Instagram werben wollen, unfaire Handelsbedingungen auferlegt.
Sollten sich die Bedenken der Kommission bestätigen, so liegt ein Verstoss gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU vor, nach dem der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verboten ist. Meta hat nun die Möglichkeit, die Zweifel der EU-Kommission auszuräumen. Gelingt das dem US-Konzern nicht, so kann die EU-Kommission, wenn hinreichend Beweise vorliegen, eine Geldbusse von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes von Meta verhängen.
(abr)