BSI darf nach Entscheid des Oberverwaltungsgerichts vor Kaspersky warnen
Quelle: Kaspersky

BSI darf nach Entscheid des Oberverwaltungsgerichts vor Kaspersky warnen

Nachdem ein in Deutschland ansässiges Unternehmen der Kaspersky-Gruppe Beschwerde über die vom BSI veröffentlichte Sicherheitswarnung gegen den Konzern eingereicht hatte, kommt das Oberverwaltungsgericht in Münster nun zum Schluss: Die Warnung ist rechtens.
2. Mai 2022

     

Die Warnung, die das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im März vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges für den Virenschutz des russischen Herstellers Kaspersky herausgegeben hat ("Swiss IT Magazine" berichtete), war rechtens. So lautet das Urteil des Oberverwaltungsgericht in Münster, wie "Borncity" schreibt. Das Gericht bestätigt damit den erstinstanzlichen Urteilsspruch des Landgerichts Köln, wo ein in Deutschland ansässiges Unternehmen der Kaspersky-Gruppe Beschwerde gegen das Vorgehen des BSI eingelegt hatte, die damals bereits abgewiesen wurde.


In der Schweiz wurde damals keine entsprechende Sicherheitswarnung veröffentlicht. Auf Seiten des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSC) hiess es im März auf Anfrage von "Swiss IT Magazine", dass man aktuell keine Kenntnisse über einen Missbrauch habe und man entsprechende Informationen veröffentlichen würde, sollten bewiesene Anhaltspunkte vorliegen. (af)


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Kommentare
Das BSI ist in Deutschland genauso transatlantisch unterwandert wie die gesamte Deutsche Politik. Pudel der Amerikaner. Machen das, was die Amis befehlen. Ganz übel.
Dienstag, 3. Mai 2022, Hans Dubler



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