Die Warnung, die das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im März vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges für den Virenschutz des russischen Herstellers
Kaspersky herausgegeben hat ("Swiss IT Magazine"
berichtete), war rechtens. So lautet das Urteil des Oberverwaltungsgericht in Münster, wie "Borncity"
schreibt. Das Gericht bestätigt damit den erstinstanzlichen Urteilsspruch des Landgerichts Köln, wo ein in Deutschland ansässiges Unternehmen der Kaspersky-Gruppe Beschwerde gegen das Vorgehen des BSI eingelegt hatte, die damals bereits abgewiesen wurde.
In der Schweiz wurde damals keine entsprechende Sicherheitswarnung veröffentlicht. Auf Seiten des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSC) hiess es im März auf Anfrage von "Swiss IT Magazine", dass man aktuell keine Kenntnisse über einen Missbrauch habe und man entsprechende Informationen veröffentlichen würde, sollten bewiesene Anhaltspunkte vorliegen.
(af)