Eine breite Allianz von Akteuren, die sich für die Veröffentlichung von Open Source Software in der Schweiz einsetzen, hat einen Etappensieg errungen: Der Regierungsrat des Kantons Bern erlaubt in der neuen ICT-Verordnung die Freigabe offener Software. Damit richtet sich der Rat nach der Maxime, dass öffentlich finanzierte Software auch öffentlich zur Verfügung stehen soll.
Eine wichtiger Beweggrund auf diesem Weg ist die Unabhängigkeit von bestimmten IT-Lieferanten und Produkten. So tritt die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit seit 2011 für eine angepasste Gesetzgebung ein: Seinerzeit hatte das Bundesgericht die Geschäftsverwaltungssoftware
Openjustitia unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht und war dafür von IT-Anbietern proprietärer Lösungen angegriffen worden. Vor diesem Hintergrund wurde die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Veröffentlichung durch den Staat als Urheber der Software geprüft – und die Rechtsexperten kamen zu dem Schluss, dass es sich hier nicht um einen schweren Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit handelte.
Grossrat Marc Jost ist zufrieden: "Nach fünf Jahren ist nun endlich das gesetzliche Fundament für den Kanton gelegt, um die vielen Vorteile des Open-Source-Ansatzes voll auszuschöpfen. Jetzt steht der kantonalen Informatik nichts mehr im Weg, um Synergien zu nutzen und Kosten mit anderen Gemeinden zu teilen."
Das Engagement zeigt Wirkung: Konkrete Projekte werden nun mit Open-Source-Lizenz veröffentlicht oder sind in Planung, so etwa die Behördenapplikation
Ki-Tax. Der Regierungsrat ist laut einer Mitteilung überzeugt, dass die Effekte dieser Stossrichtung – einmal entwickeln, mehrmals verwenden – vor allem bei öffentlich finanzierter Software sinnvoll sei.
(rpg)