Auf den 1. März hat
Sunrise die Preise
für Mobile- und Internet-Abos erhöht. Als Grund gibt der Telco gestiegene Kosten, etwa für Mieten und Versicherungen, an. Durch die Preiserhöhungen entsteht ein Sonderkündigungsrecht, dank dem betroffene Kunden bis Ende Februar ihren Vertrag, auch mit laufender Mindestvertragsdauer, ausserterminlich beenden können. Dies zumindest in der Theorie – in der Praxis zeigt sich, dass die Nutzung dieses Sonderkündigungsrechts von Sunrise erschwert respektive sogar verhindert wird.
Wie Sunrise die Kündigung verhindert
Wie "Swiss IT Magazine" aus Leserkreisen erfahren hat, greift der Telco auf einen Trick zurück, um das Sonderkündigungsrecht auszuhebeln: Wenn Kunden kündigen wollen, was bekannterweise nur via Hotline oder Chat möglich ist, kann der Telco die Preiserhöhung für den Kunden individuell zurückziehen. Und damit entfällt das Sonderkündigungsrecht. "Swiss IT Magazine" startete daraufhin einen eigenen Versuch für eine Kündigung auf Basis des Sonderkündigungsrechts – mit demselben Ergebnis.
Sunrise bestätigt auf Anfrage das Vorgehen. Die Pressestelle verweist auf die AGB: "Teil dieser Regelung ist, dass Sunrise in diesem Fall ein Ersatzangebot unterbreiten darf wie beispielsweise die unveränderte Weitergeltung der bisherigen Vertragsbedingungen und damit des bisherigen Preises. Da somit der bisherige Preis weitergilt, entfällt das Sonderkündigungsrecht."
Die Pressestelle gibt weiter an, dass ein Entgegenkommen unabhängig vom Sonderkündigungsrecht individuell geprüft wird. Das Vorgehen werde also nicht auf alle Kündigungsversuche angewendet. Für Kunden, die von der Preiserhöhung betroffen sind, scheint der Anruf bei der Kündigungsabteilung bis Ende Februar aber einen Versuch wert zu sein, um gegebenenfalls doch beim alten Abopreis zu bleiben.
Das Vorgehen von Sunrise mag irritieren, ist aber wie erwähnt durch die AGB so geregelt. Zum Kleingedruckten in den AGBs heisst es aber vonseiten des Schweizer Konsumentenschutzes, dass solche Klauseln kritisch gesehen werden und gegebenenfalls auch ungültig sein können. Dies müsste jedoch von einem Gericht bestätigt werden und eine solche Klage ist besonders für Privatkunden kaum realistisch und viel zu teuer. Vergleichbare Prozesse des Konsumentenschutzes gegen möglicherweise ungültige AGB-Klauseln laufen bereits, so etwa die Klage gegen die Regelung von
Sunrise, dass Kündigungen ausschliesslich via Hotline und Chat möglich sind ("Swiss IT Magazine"
berichtete). Das ist laut dem Konsumentenschutz "für die Betroffenen sehr aufwändig und zermürbend". Ein dedizierter Ratgeber des Konsumentenschutzes zu Abo-Preiserhöhungen der Telcos
findet sich hier.
Kündigung nur mit Zusatzgebühren?
Im Rahmen des Selbstversuchs von "Swiss IT Magazine" ergab sich in Folge ein zusätzliches Problem: Der Support gab an, dass die Kündigung des Vertrages mit laufender Mindestvertragsdauer auf Ende des Vertrages zum aktuellen Zeitpunkt nur gegen Zusatzgebühren (mindestens 100 Franken) möglich ist. Auf Nachfrage bekräftigte der Support erneut, dass eine Kündigung nur in einem Zeitfenster von einem Monat (bis zwei Monate vor Vertragsende) ohne Extrakosten eingetragen werden kann. Eine Falschinformation. Erst nach wiederholtem Nachfragen wurden wir schliesslich korrekt informiert: Eine Kündigung auf Ende der Mindestlaufzeit ist jederzeit ohne Zusatzkosten möglich.
Es ist davon auszugehen, dass Kunden, die keine offizielle Stellungnahme der Pressestelle zur Hand haben, der Aussage beim ersten oder spätestens zweiten Mal Glauben schenken und aufgeben. Kündigungswillige Kunden sollten sich vor dem Anruf bei der Kündigungsabteilung also gut informieren und dringend auf ihr Recht einer gebührenfreien Kündigung beharren.
Auf erneute Anfrage äussert sich die Pressestelle zu den Falschaussagen der Kündigungsabteilung wie folgt: "Wir bedauern, dass es zu Falschinformationen kam und werden die Mitarbeitenden in den regelmässigen Schulungen hinsichtlich der geltenden Kündigungspraxis vertieft nachschulen."
(win)