Teilrevision des FMG in die Wege geleitet
Quelle: Christian Frierl/IWB

Teilrevision des FMG in die Wege geleitet

Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, eine Botschaft zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) auszuarbeiten. Ein Rückschlag für Swisscom.
26. September 2016

     

In puncto Fernmeldegesetz gibt es Neuigkeiten: Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) entgegengenommen und das UVEK beauftragt, bis September 2017 eine Botschaft zur Änderung des FMG auszuarbeiten.

In den 151 eingegangenen Stellungnahmen werde mehrheitlich ein Revisionsbedarf des geltenden Gesetzes anerkannt, heisst es in einer Mitteilung, weil die Entwicklungen im dynamischen Telekom-Markt Anpassungen nötig machen. Abgelehnt werde hingegen eine Revision des Fernmeldegesetzes in zwei Etappen. Dieser Vorschlag sei gemacht worden, um vorerst die Entwicklungen zu beobachten, bevor die Rahmenbedingungen der künftigen Grundversorgung und die Frage eines technologieneutralen Zugangs zu den Telekommunikationsnetzen diskutiert werden. Verschiedene Vernehmlassungseingaben fordern, dass das Prinzip der Technologieneutralität jetzt im Fernmeldegesetz verankert wird. Auf Ablehnung sei währenddessen gestossen, dass das Bundesamt für Kommunikation (ComCom) von Amtes wegen eingreifen soll.
Das UVEK soll nun eine Gesetzesvorlage erarbeiten, heisst es in der Mitteilung weiter, welche auch den Konsumenten- und Jugendschutz stärkt und die Preise beim Roaming begrenzt. Konkrete Vorschläge sollen auch bezüglich Transparenzpflicht zur Netzneutralität und einer Regelungsmöglichkeit des Bundesrats hinsichtlich des Zugangs zu neuen Netztechnologien im Falle einer Marktbeherrschung erarbeitet werden.


Swisscom, die viel in den Netzausbau investiert hat, schreibt auf die Nachricht in einer Medienmitteilung, man lehne eine auf neue Netze erweiterte Zugangsregulierung ab: "Wichtigstes Ziel der Regulierung muss sein, verlässliche Rahmenbedingungen für die anhaltend hohen Investitionen zu schaffen. In neue, leistungsfähigere Netze wird nur investiert, wenn die Aussicht besteht, für die Investitionsrisiken ausreichend entschädigt zu werden." (aks)


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