Sowohl ICTswitzerland wie auch der Telekomverband Asut sprechen sich gegen die Revision des Urheberrechtsgesetzes und des Fernmeldegesetzes auf. Zur geplanten Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes (URG) schreibt
ICTswitzerland, dass es keine zukunftsweisenden Lösungen für eine bessere Bekämpfung der Piraterie bringe, sondern diene vielmehr der Sicherung althergebrachter Geschäftsmodelle. "Die Vorlage setzt in erster Linie auf Rechtsdurchsetzung und schiebt deren Lasten auf die Anbieterinnen digitaler Dienstleistungen", so die die Dachorganisation der Schweizer ICT-Wirtschaft. Und weiter: "Das neue URG verursacht enormen Mehraufwand bei den Providern, ohne dass das Ziel einer besseren Bekämpfung der Internetpiraterie erreicht wird. Darüber hinaus erhöht die Vorlage aufgrund unklarer Begriffe und Mitwirkungspflichten die unternehmerische und rechtliche Unsicherheit der Unternehmen. Dies schadet dem Innovations- und Wirtschaftsstandort Schweiz insgesamt."
Ins selbe Horn bläst
Asut. Man anerkennt zwar die Bedürfnisse und Rechte der Urheberinnen und Urheber von Werken, wehre sich jedoch aber dagegen, dass vor allem Schweizer ICT-Unternehmen mit Pflichten und Auflagen belastet werden, um Urheberrechte durchzusetzen. Gleichzeitig stelle man fest, dass bereits in verschiedenen Gesetzen ICT-Unternehmen zur Durchsetzung eigentlich staatlicher Aufgaben im Internet verpflichtet werden. Und weiter: "Angesichts der ausufernden Pflichten für Schweizer ICT-Unternehmen fordert Asut den Bundesrat auf, eine breite Auslegeordnung über die Rolle der ICT-Branche bei der Verhinderung oder Aufklärung von Rechtsverstössen im Internet vorzunehmen. Eine rasche politische Debatte über die Delegation staatlicher Aufgaben an private Unternehmen ist dringend notwendig, da durch diese Pflichten nur Schweizer Unternehmen betroffen sind und damit deren Wettbewerbsfähigkeit geschwächt wird."
Zur vom Bundesrat geplanten, umfassenden Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) in zwei Etappen meint
ICTswitzerland: "Das aktuelle FMG setzt investitionsfreundliche Rahmenbedingungen und sieht keine regulatorischen Hürden vor, die den Ausbau der ICT-Infrastruktur behindern." Deshalb und angesichts der guten Marktergebnisse, zu denen die bisherige Reglementierung geführt hat, sehe man aktuell keinen Revisionsbedarf. Es besteht nämlich die Gefahr einer Fehlregulierung im Fernmeldebereich, was insbesondere im Hinblick auf die schwierige Wettbewerbsposition der Schweiz in Europa fatal wäre, so der ICT-Verband.
Asut schiebt hier nach, dass die Revision zum falschen Zeipunkt komme. Die Schweiz verfüge im internationalen Vergleich über sehr gute und flächendeckende Telekommunikationsnetze, deren Betreiber in einem intensiven Wettbewerb zueinander stehen. "Der weitere Netzausbau und neue Technologien werden die Marktstruktur im Fernmeldebereich nochmals nachhaltig verändern. Glasfaser- und Glasfaser-Hybrid-Netze werden flächendeckend höchste Bandbreiten möglich machen. Die neue Mobilfunktechnologie 5G wird zu einer ernsthaften Konkurrenz der Festnetze und das Internet der Dinge wird neue Dienste und den Markteintritt neuer Mitbewerber ermöglichen. Die konkrete Entwicklung ist offen. Eine Revision des Fernmeldegesetzes zum jetzigen Zeitpunkt birgt daher die grosse Gefahr einer Fehlregulation, was die Dynamik und die Wettbewerbsposition der Schweiz gefährden kann", begründet
Asut die Ablehnung der Revision.
(mw)