Fernmeldegesetz soll aktualisiert werden

Bis Ende 2015 soll eine Vorlage für ein überarbeitetes Fernmeldegesetz vorliegen. Behandelt werden in einer ersten Etappe allerdings nur Elemente, die entscheidungsreif sind. Sunrise bemängelt die Auswahl.
20. November 2014

     

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wurde vom Bundesrat dazu beauftragt, das Fernmeldegesetz anzupassen. Bis Ende 2015 soll eine entsprechende Vorlage erarbeitet werden. In einer ersten Etappe soll sich die Revision auf jene Elemente beschränken, die entscheidungsreif sind und möglichst rasch der gesetzlichen Verankerung bedürfen, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) in einer Mitteilung schreibt.

Konkret handelt es sich dabei um die Themen internationales Roaming, Konsumenten- und Jugendschutz, rechtliche Erfassung der Marktakteure und Schaffung optimaler Voraussetzungen für die Netzinfrastruktur. Fürs Roaming lehnt der Bundesrat zwar die Festlegung einer Preisobergrenze ab, macht sich aber für den sogenannten Local Breakout (LBO) stark. Sofern sich dieser im europäischen Ausland durchsetzt, sollen die Schweizer Anbieter ebenfalls dazu verpflichtet werden, ihren Kunden im Ausland für die mobile Datenkommunikation den Zugang zu lokalen Angeboten zu ermöglichen. Auch eine sekundengenaue Abrechnung soll Pflicht werden.


Für den Konsumenten- und Jugendschutz wünscht sich der Bundesrat verstärkte Vorschriften zur Bekämpfung der Auswüchse des Telefonmarketings. Auch neuartige Angebote, beispielsweise im Internet, sollen unter die fernmelderechtlichen Schutzvorschriften fallen, wenn sie mit den traditionellen Mehrwertdiensten vergleichbar sind. Zudem sollen die Fernmeldeanbieter verpflichtet werden, ihre Kunden über Jugendschutzmassnahmen aufzuklären.

Von zentraler Bedeutung für den Wettbewerb im Telekommarkt wird die Regulierung des Netzzuganges betrachtet. Der Bundesrat prüft, ob eine Möglichkeit zum Einschreiten von Amtes wegen eingeräumt werden soll, wenn offensichtlich gegen die fernmelderechtlichen Regeln verstossen wird.

Schliesslich soll Klarheit geschafft werden, welche Marktteilnehmer dem Fernmeldegesetz unterstehen. Im Gegenzug soll im Sinne einer administrativen Entlastungsmassnahme die Meldepflicht abgeschafft werden.

Weiter schreibt das Bakom, dass grundlegendere Anpassungen der Grundversorgung erst in einer späteren Phase folgen sollen. Dies bemängelt die Sunrise in einer ersten Stellungnahme. Sunrise würde zwar die Revision des Fernmeldegesetzes begrüssen, sieht aber die zeitlich unbestimmte zweite Etappe als wenig förderlich für die Dynamisierung des Wettbewerbs. Vor allem mögliche Interventionen des Regulators seien nicht in der nötigen Konsequenz und mit dem notwendigen Umsetzungswillen aufgeführt, erklärt Sunrise. Auch über die Thematisierung von Local Breakout zeigt sich Sunrise erstaunt. "Viel wichtiger wäre es, den Zugang zu Glasfaser zu regeln, der alle Konsumenten in der Schweiz betrifft", schreibt Sunrise in seiner Mitteilung. Das Unternehmen fordere dies schon lange. (tsi)


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