Im November 2014 wurde das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vom Bundesrat damit beauftragt, eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) vorzunehmen (Swiss IT Magazine
berichtete). Nun hat der Bundesrat einen Vorentwurf
veröffentlicht und die Vernehmlassung gestartet. Diese dauert bis zum 31. März 2016.
Wie einer entsprechenden Medienmitteilung zu entnehmen ist, geht man in zwei Etappen vor. In einer ersten will man unter anderem Transparenzvorschriften im Zusammenhang mit der Netzneutralität schaffen. Internetprovider sollen künftig öffentlich informieren müssen, wenn sie beim Datentransport Unterschiede zwischen verschiedenen Inhalten machen. Informieren sollen sie auch über die tatsächlich gemessene Qualität ihrer Dienste, insbesondere des Internetzugangs. Weiter sind auch neue Vorschriften vorgesehen, die dem Bundesrat die Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife und die Förderung des Wettbewerbs beim internationalen Roaming ermöglichen sollen. Und auch Massnahmen zur besseren Bekämpfung von unerwünschten Werbeanrufen sind geplant.
Erst in einer zweiten Etappe will der Bund derweil Anpassungen im Bereich der Grundversorgung vornehmen. Momentan soll die Situation weiter beobachtet werden. Zudem will man, um die gemäss Medienmitteilung herrschende Investitionsdynamik beim Hochbreitbandausbau nicht zu gefährden, auch die Netzzugangsregeln vorerst noch nicht vollständig technologieneutral ausgestalten. Ganz zur Freude von
Swisscom. "Wichtigstes Ziel der Regulierung muss sein, dauerhaft Anreize für hohe Investitionen zu schaffen", meint CEO Urs Schaeppi. "Es wäre falsch, das geltende Netzzugangsregime zu ändern, einen intakten Wettbewerb quasi auf Vorrat zu regulieren und damit Investitionen zu gefährden."
Swisscom sieht derweil keinen Bedarf für eine gesetzliche Regulierung der Netzneutralität. Ebenso unnötig soll eine Regulierung der Roaming-Preise sein. Einzelne Anpassungen an die technischen Entwicklungen und im Bereich Konsumenten- und Jugendschutz sollen hingegen prüfenswert sein.
(mv)