Schlappe für
Adobe: Der Softwareriese wurde von einem Gericht in Köln zur Zahlung von 125'000 Euro plus Zinsen an den Gebrauchtsoftware-Händler Usedsoft verurteilt. Das Urteil geht zurück auf eine einstweilige Verfügung, die Adobe im Jahr 2010 gegen Usedsoft erwirkt hatte und die dem Gebrauchtsoftware-Händler den Vertrieb von Einzellizenzen aus Adobe-Volumenpaketen untersagte. In der Folge mahnte Adobe dann Kunden von Usedsoft ab und drohte mit rechtlichen Konsequenzen, falls diese die Software weiter nutzen würden. Usedsoft wiederum übernahm daraufhin Rechtsberatungskosten für besorgte Kunden und erstattete ihnen teilweise auch den gezahlten Kaufpreis. Den dadurch entstandenen Schaden muss Adobe aufgrund des nun gefällten Urteils ersetzen.
"Dieses Urteil setzt ein wichtiges Signal", erklärte Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider nach Veröffentlichung der Urteilsbegründung. "Macht es doch den Software-Herstellern klar, dass sie finanziell dafür einstehen müssen, wenn sie zur Sicherung ihrer Monopolstellung die Justiz missbrauchen und Unwahrheiten verbreiten."
(mw)