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Vorsicht bei gebrauchter Software

Digitale Daten und Computerprogramme werden durch ihren Gebrauch nicht abgenutzt. Da liegt der Frage nahe, ob bereits genutzte Software nicht weiterverkauft werden darf. Doch das ist nicht so einfach, denn nicht nur die entsprechenden Dateien, sondern auch die dazu gehörenden Lizenzen müssen übertragen werden. Dabei müssen die Regelungen in den Lizenzbestimmungen beachtet werden.
5. Januar 2011

     

Was ist eigentlich gebrauchte Software?

Vanessa Kammermann: Eine Definition für "gebrauchte Software" gibt es nicht. Hinter diesem oft falsch oder irreführend verwendeten Begriff versteckt sich eine Vielzahl verschiedener Angebote, die teilweise auch als „used software“, stille Software oder Secondhand-Software bezeichnet werden. Häufig verbergen sich Fälschungen und Manipulationen hinter dem, was als „gebrauchte Software“ bezeichnet wird.


Es gibt auch Angebote, bei denen einzelne Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen – die ursprünglich beispielsweise im Rahmen eines Konzern-, Select-, oder Open-Vertrages erworben wurden – abgespalten und vom ursprünglichen Nutzer auf einen neuen Nutzer übertragen werden. Hier gilt es, besonders aufmerksam den Vertrag zu prüfen, in den ein potentieller Erwerber einsteigen will, denn häufig finden sich im Vertrag Anforderungen oder gar Einschränkungen der Übertragbarkeit von Lizenzen. Hier sollte sich kein potentieller Erwerber einfach auf Aussagen des Verkäufers verlassen, sondern gegebenenfalls mit den Software-Herstellern und Rechteinhabern Kontakt aufnehmen und bei ihnen nachfragen.

Unter welchen Voraussetzungen kann denn Software vom bisherigen Nutzer auf einen neuen Nutzer übertragen werden?

Das hängt von den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen, also von den konkreten Lizenzbestimmungen ab. Bei Microsoft-Lizenzen ist insbesondere zwischen der Übertragung von Softwarepaketen und von Volumenlizenzen zu unterscheiden.

Die Übertragung von Microsoft-Software-Paketen, sogenannten Full Package Products (FPP) vom ersten Nutzer auf einen neuen Nutzer ist im EULA, dem Endnutzer-Lizenzvertrag geregelt. Dabei muss immer sichergestellt sein, dass die auf dem Rechner des ursprünglichen Nutzers vorhandene Kopie der Software und weitere Kopien auf anderen Datenträgern gelöscht werden. Andernfalls ist die Übertragung nicht legal, denn sonst handelt es sich um eine unerlaubte Vervielfältigung. Ausserdem müssen nach den Lizenzbedingungen grundsätzlich alle Bestandteile des Originalprodukts übergeben werden, das heisst Datenträger, EULA, Echtheitszertifikat (COA), Handbuch und Verpackung.


Bei Volumenlizenzen ist eine Übertragung des Nutzungsrechts in der Regel nur mit dem vorhergehenden Einverständnis von Microsoft zulässig, und die entsprechenden Lizenzbestimmungen müssen eingehalten werden. Die Microsoft Select-, Enterprise- und bestimmte Open-Verträge legen fest, dass Microsoft vor der eigentlichen Übertragung zustimmen muss. Volumenlizenzverträge dürfen Desktop-Betriebssysteme nur zusammen mit der zugrunde liegenden Betriebssystemlizenz und dem Computersystem übertragen werden, auf dem sie zuerst installiert waren. Darüber hinaus gibt es je nach Vertragstyp noch weitere vertragliche Beschränkungen, die jeweils im Einzelfall zu prüfen sind.

Gibt es für gebrauchte Software keine rechtmässige Lizenz?

Sofern bei der Übertragung sämtliche Bestimmungen korrekt eingehalten wurden, erwirbt der neue Nutzer eine gültige Lizenz. Wurde die Übertragung hingegen nicht korrekt vorgenommen, beispielsweise weil bei einer Übertragung von Lizenzen unter einem Volumenlizenzvertrag die Zustimmung des Herstellers nicht eingeholt wurde, so erwirbt der neue Nutzer keine gültige Lizenz und kann infolge wegen Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht werden.

Was muss ich beim Übertragen von Microsoft Software auf andere Nutzer beachten?

Bei der Übertragung von Microsoft Software ist vor allem darauf zu achten, dass die Übertragung in Übereinstimmung mit den für das konkrete Produkt geltenden Lizenzbestimmungen erfolgt. Dabei ist also insbesondere zu unterscheiden, ob es sich um ein Software-Paket handelt oder ob Lizenzen aus einem Volumenlizenzvertrag übertragen werden. Der potentielle Erwerber von "gebrauchten" Lizenzen kann sich vor dem geplanten Erwerb bei Fragen jederzeit direkt an Microsoft wenden, um sich selbst Probleme der ungenügenden Lizenzierung infolge ungültiger Lizenzübertragung zu ersparen.

Wo finde ich die genauen Bestimmungen, was ich mit der von mir gekauften Software machen darf?

Die für Software-Pakete geltenden Lizenzbestimmungen sowie die Lizenzbestimmungen für auf dem Rechner vorinstallierte Produktlizenzen finden Sie auf unserer Webseite. Für Fragen zu den geltenden Volumenlizenzbestimmungen wenden Sie sich bitte direkt an Microsoft. Ausserdem gibt es eine ganz einfache Webadresse zu diesem Thema: www.gebrauchte-software.org.

Woran erkenne ich eine gültige Lizenzurkunde?

Die jeweiligen Hersteller informieren gerne über die Erkennungsmerkmale gültiger Lizenzurkunden. Auf jeden Fall muss man aufpassen: Lizenzurkunden, die von einem Dritten erstellt wurden, der vom Urheber hierzu nicht autorisiert wurde, sind unseres Erachtens nicht geeignet, die Nutzungsberechtigung nachzuweisen.

Besondere Vorsicht sollten Interessenten gegenüber notariellen Testaten, die vermeintliche Rechtssicherheit schaffen, entgegenbringen. In Deutschland erging dazu erst kürzlich ein Urteil eines Oberlandesgerichtes (OLG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 18.05.2010, Az.: 11 U 69/09).

Wer ist eigentlich für die korrekte Lizenzierung von Software in einem Unternehmen verantwortlich?

Der Kunde, also im Privatbereich Nutzer der jeweiligen Lizenz und in einem Unternehmen die Geschäftsführung, ist für die korrekte Lizenzierung persönlich verantwortlich.



Vanessa Kammermann ist Marketing Managerin und Mitglied des Lizenz-Teams von Microsoft Schweiz.

Weitere Informationen unter www.microsoftbusiness.ch.








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