Der Streit um die Beschaffung von Software ohne Ausschreibungen zwischen Abacus und St. Galler Gemeinden geht in eine neue Runde. Wie Abacus in einer Mitteilung schreibt, gebe es noch immer keinen fairen Wettbewerb bei der Beschaffung von Finanzsoftware für die öffentliche Hand. Man sehe sich deshalb gezwungen, weitere rechtliche Schritte einzuleiten und klagt gegen die Stadt St. Gallen erneut wegen Rechtsverweigerung.
Mit dieser Massnahme will Abacus laut Mitteilung verhindern, dass es bei den Gesuchen um Offenlegung von Akten der Stadt zu weiteren Verzögerungen kommt. Denn das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung schreibe vor, dass Behörden eine Verfügung innert 20 Tagen nach Eingang des Gesuches erlassen müssen. Abacus hingegen warte nun seit über 150 Tagen auf eine entsprechende Verfügung der Stadt St. Gallen. Die Softwareschmiede zeigt sich darüber in der Mitteilung erstaunt, insbesondere, da das Departement des Innern die Stadt schon im September 2015 angewiesen hatte, die Gesuche unverzüglich zu behandeln. Abacus sei von der Stadt St. Gallen im Oktober 2015 zwar informiert worden, dass die Gesuche abgelehnt würden, die vom Unternehmen verlangte Verfügung sei aber nicht erlassen worden.
Bei Abacus ist man überzeugt, dass die Stadt St. Gallen mit diesem Vorgehen verhindern will, dass aktenkundig werde, dass das Beschaffungsrecht auf Kosten des Steuerzahlers seit Jahrzehnten systematisch missachtet werde. Dazu Claudio Hintermann, CEO von
Abacus: "Das Öffentlichkeitsprinzip droht leider zur Farce zu degenerieren. Wir sind nicht mehr bereit, eine Verzögerungstaktik zu akzeptieren."
(abr)