Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hat gemäss einer Stellungnahme der vier Gemeinden St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach per 30. Juli 2015 das rund zwei Wochen zuvor in Kraft gesetzte superprovisorische Verbot zum Erlass von Zuschlagsverfügungen zur Beschaffung für Software zur Umsetzung des Rechnungsmodells der St. Galler Gemeinden (RMSG) aufgehoben. "Der eingeschlagene Weg für die Beschaffung der Software zur Umsetzung des neuen Rechnungsmodells der St. Galler Gemeinden darf somit als zulässig erachtet werden. Der Entscheid bestätigt auch, dass die Gemeinden nicht unter Umgehung des Beschaffungsrechts gehandelt haben", heisst es in der Stellungnahme.
Der Softwarehersteller
Abacus, der die Klage gegen die vier Gemeinden eingereicht hat (Swiss IT Magazine
berichtete), interpretiert den Entscheid des Verwaltungsgerichtes derweil etwas anders: "Mit Verfügung vom 30. Juli 2015 schützt das Verwaltungsgericht St. Gallen das Gesuch von Abacus Research, ihren Beschaffungsbeschwerden aufschiebende Wirkung zu erteilen. Den Städten St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und der Gemeinde Wittenbach werden vom Verwaltungsgericht der Abschluss von Verträgen zur Beschaffung der Software zur Umsetzung des neuen Rechnungsmodells der St. Galler Gemeinden (RMSG) und damit zusammenhängender Dienstleistungen sowie andere Vollzugshandlungen bis zu einem anderslautenden Entscheid untersagt", heisst es in einer Medienmitteilung.
Weiter schreibt
Abacus, dass die vier Gemeinden in ihren Vernehmlassungen zu den Beschwerden anerkannt haben sollen, dass sie dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstehen und ausschreibungspflichtig sind. Zudem sollen sie sich bereit erklärt haben, künftig Vergabeverfahren durchzuführen und Zuschläge korrekt zu veröffentlichen. Im konkreten Fall der Beschaffung von Software zur Umsetzung des RMSG sollen die vier Gemeinden jedoch der Meinung sein, dass sie diese nicht öffentlich ausschreiben, sondern ausnahmsweise freihändig bei der VRSG beschaffen könnten.
(mv)