Einstweilige Verfügung im St. Galler Beschaffungs-Streit

Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen untersagt vier Gemeinden vorerst die Beschaffung von Software zur Umsetzung des Rechungsmodells der St. Galler Gemeinden. Abacus begrüsst diesen Entscheid.
15. Juli 2015

     

St. Gallen, Rapperswil-Jona, Will und Wittenbach dürfen einstweilig keine Verträge für die Beschaffung von Software zur Umsetzung des Rechnungsmodells der St. Galler Gemeinden abschliessen, wie das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen entschieden hat. Damit reagiert das Gericht auf eine Beschwerde von Abacus, die Ende vergangener Woche eingereicht wurde. Die St. Galler Softwareschmiede klagt an, dass die öffentliche Hand gegen das öffentliche Beschaffungsrecht verstosse (Swiss IT Magazine berichtete).


Laut Abacus-Mitteilung sei das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen nun nach einer summarischen Prüfung zum Schluss gekommen, dass Abacus als Beschwerdeführer zur Erhebung einer Beschwerde gegen De-facto-Vergaben im Bereich der Beschaffung von Softwarelösungen zur Umsetzung des Rechnungsmodell der St. Galler Gemeinden (RMSG) befugt ist. (abr)


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