Der letzte Tätigkeitsbericht des im November zurücktretenden Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Hanspeter Thür ist erschienen. Diesem ist zu entnehmen, dass er sich im Tätigkeitsjahr 2014/2015 unter anderem mit bereits viel diskutierten Dingen wie dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) oder dem Gesetz betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) beschäftigen durfte beziehungsweise musste. Ebenso standen auch die Postfinance mit ihrem neuen E-Banking-Portal und Moneyhouse im Fokus.
Auch zur Frage der Auslagerung von Behördendaten ins Ausland nahm der EDÖB im Berichtsjahr, das vom 1. April 2014 bis 31. März 2015 dauerte, Stellung. Aufgrund der akuten Gefahren von Zugriffen durch ausländische Behörden rät er Bundesorganen davon ab, Datenbearbeitungen an Cloud-Anbieter auszulagern, die ihren Sitz in den USA oder in anderen Staaten ohne gleichwertiges Datenschutzniveau haben.
Der EDÖB hat ausserdem Kontrollen bei zwölf Datenannahmestellen durchgeführt, und diese sollen grundsätzlich gut funktionieren. Weiter war auch die Videoüberwachung im Arbeitsbereich für den EDÖB ein Thema und bereitet im angeblich weiterhin Kopfzerbrechen. Besonders aus der Gastronomie sollen im Berichtsjahr mehrere Meldungen über heikle Bild- und Tonaufnahmen eingegangen sein. In diesem Zusammenhang weist der EDÖB darauf hin, dass die Verhaltenskontrolle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mittels Videoaufnahmen verboten ist.
Der komplette Tätigkeitsbericht 2014/2015 des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten kann
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(mv)