In seinem 21. Tätigkeitsbericht warnt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür vor Unternehmen, die ihre Kunden mit Tracking-Systemen überwachen. Viele der bekannten Webtracking-Dienste seien aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch, so Thür. Er fordert, dass der Site-Betreiber bei der Webtracking-Nutzung die Besucher "umfassend über den Einsatz von Tracking-Diensten informieren" muss. Da beim Webtracking in der Regel Persönlichkeitsprofile beschafft werden, brauche es daher "die ausdrückliche Zustimmung des Seitenbesuchers".
In seinem Bericht äusserte sich der Datenschützer ausserdem zu den erhöhten Anforderungen bei der Domainnamen-Registrierung. Thür kritisiert, das für Registrierungen neu "sehr umfangreiche Angaben und Dokumente" erforderlich seien. Die neuen Anforderungen würden aus seiner Sicht eine Erhöhung der Datensicherheit bei Einreichung, Zugriff und Speicherung erfordern. Problematisch sei insbesondere, dass angesichts der weltweit tätigen Registrierungsbehörden die Dokumente auch ins Ausland transferiert werden müssten.
Der 143-seitige 21. Tätigkeitsbericht 2013/14 steht auf der Website der Bundesverwaltung zum
Download zur Verfügung.
(rd)