Im vergangenen Jahr nahm eine EU-Arbeitsgruppe mit Namen Artikel-29-Gruppe Googles Privacy-Richtlinien unter die Lupe, um zu prüfen, ob diese der EU-Datenschutz-Direktive entsprechen. In den Ergebnissen, die am 26. Oktober veröffentlicht wurden, wurde
Google aufgefordert, den Empfehlungen der Gruppe innert vier Monaten nachzukommen.
Wie die französische Datenschutzbehörde CNIL jetzt ihrer
Website mitteilt, habe Google nach Verstreichen der Frist aber keine signifikanten Massnahmen unternommen. Auch nach einem Treffen zwischen Google-Verantwortlichen und Datenschützern aus Frankreich, Deutschland, Holland, Italien, Spanien und dem UK am 19. März dieses Jahres sei nichts unternommen worden.
Die nationalen Behörden würden nun gemäss der jeweiligen Gesetzeslage aktiv werden und Untersuchungen in die Wege leiten.
(rd)