Moneyhouse beugt sich Datenschützer Thür
Quelle: SITM

Moneyhouse beugt sich Datenschützer Thür

Moneyhouse kommt der superprovisorischen Verfügung nach und hat seine Personensuche deaktiviert. Das gewählte Vorgehen wird jedoch als "unverhältnismässig" empfunden.
24. Juli 2012

     

Das Internetportal Moneyhouse.ch wurde Ende letzter Woche vom Bundesverwaltungsgericht auf Antrag des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Hanspeter Thür mittels superprovisorischer Verfügung aufgefordert, das Veröffentlichen von Privatadressen zu unterlassen. Nun hat Itonex, die Betreiberin von Moneyhouse, Stellung genommen. Wie der "Kleinreport" unter Berufung auf eine Mitteilung des Unternehmens berichtet, kommt man der superprovisorischen Verfügung nach und deaktiviert die Personensuche "provisorisch". "Aufgrund der bisher bekannten Fakten erscheint das vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten gewählte Vorgehen nach Auffassung der Itonex AG völlig unverhältnismässig" wird Itonex jedoch zitiert. Man überprüfe die Vorwürfe nun und werde seine Sicht der Dinge im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht einbringen. Bei der Beschaffung und Bearbeitung der Daten habe man sich an sämtliche gesetzlichen Vorgaben gehalten, heisst es weiter. (mv)



Kommentare
Moneyhouse scheint eine eigene Interpretation von Datenschutz zu kennen.
Dienstag, 24. Juli 2012, Tim Egger



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