Hanspeter Thür hängt sein Amt als Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter per November dieses Jahres an den Nagel. Gemäss einem
Bericht des "Tages Anzeigers" erfolge Thürs Rücktritt aus Altersgründen, schreitet der aktuelle Datenschutzbeauftragte doch auf die 66 Jahre zu. Die Unzufriedenheit in seiner Dienststelle, welche einer kürzlich erhobenen Personalumfrage zu entnehmen war, habe derweil nichts mit seinem Abgang zu tun. Der Bundesrat sei bereits darüber informiert worden, dass Thür nicht mehr für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung stehen wird, erklärte die Bundeskanzlei auf Anfrage der Zeitung.
Thür war während 14 Jahren dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Unternehmen keine Daten ihrer Kunden missbrauchen oder Behörden keine brisanten Papiere unter Verschluss halten. Die durch seinen Rücktritt freiwerdende Stelle soll in den nächsten Monaten ausgeschrieben werden. Der Bundesrat wird anschliessend einen Wahlvorschlag präsentieren.
Neben der Amtsübergabe beschäftigt die Verwaltung dem Bericht zufolge aber auch eine potentielle Aufwertung des Amtes. So werde derzeit geprüft, ob die Kompetenzen und Befugnisse des Datenschutzbeauftragten punktuell gestärkt werden sollen. Zu diesen erweiterten Befugnissen könnte unter anderem das Recht zählen, Akten zu konfiszieren oder die Rechtmässigkeit einer Datenbearbeitung direkt am Rechner der Verdächtigten zu testen. Des weiteren werden auch zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten für den Beauftragten sowie die Möglichkeit zur Verhängung anfechtbarer Verfügungen oder die Erteilung der Bussenkompetenz in Betracht gezogen.
(af)