Der Bundesrat will das Datenschutzgesetz stärken. Dazu hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement gemäss einer Mitteilung den Auftrag erhalten, einen Entwurf für die Revision des aktuellen Gesetzes bis spätestens August 2016 vorzulegen.
Einer Untersuchung einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Bundesverwaltung, der Kantone, der Wissenschaft sowie der Wirtschafts- und Konsumentenorganisationen hatte ergeben, dass Menschen ihre Rechte gegenüber Datenbearbeitenden nur selten beanspruchen. Um das künftig zu vereinfachen, wird nun unter anderem geprüft, ob Rechtsansprüche Betroffener sowie die Verfahren zur Rechtsdurchsetzung gestärkt werden könnten. Auch will der Bundesrat die Datenkontrolle und -herrschaft sowie den Schutz von Minderjährigen verbessern.
Die derzeit laufenden Datenschutzreformen der EU und des Europarats sollen bei der Überarbeitung des Datenschutzgesetzes berücksichtigt werden. Ein Ziel der Gesetzesrevision ist es, dass die Schweizer Datenschutzregelungen auch nach der EU-Datenschutzreform von der EU als angemessen anerkannt werden, um auch in Zukunft den Datenverkehr mit der EU sicherzustellen.
(aks)