Postfinance hat im vergangenen Oktober ein neues E-Banking-Portal mit zahlreichen neuen Funktionen lanciert und hat damit ganz offensichtlich auch das Interesse des eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) geweckt. Dieser hat nämlich noch im Herbst 2014 eine sogenannte Sachverhaltsabklärung gestartet, wie aus einer Medienmitteilung mit den Ergebnissen dieser Untersuchung hervor geht.
Der EDÖB kommt zum Schluss, dass die Auswertung von Transaktionen nur dann zulässig ist, wenn die Kunden vorab transparent informiert werden und ausdrücklich sowie aus freien Stücken eingewilligt haben. Wie es weiter heisst, hat sich
Postfinance bereit erklärt, verschiedene Änderungen an E-Finance vorzunehmen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Konkret soll die Auswertung der Kontobewegungen zwecks Budgetplanung und Darstellung der Geldflüsse, das sogenannte "E-Cockpit", neu freiwillig werden. Und: Die Teilnahme an dem bis jetzt noch nicht eingeführten Rabattportal soll ebenfalls freiwillig bleiben.
(mv)