Post startet Drohnentest im Sommer 2015 in der Schweiz

Nachdem Anfang Woche bekannt wurde, dass die Schweizerische Post an einem Drohnen-Projekt zur Zustellung von Paketen arbeitet, verrät das Unternehmen nun weitere Details zum Vorhaben.
22. April 2015

     

Die Schweizerische Post testet zusammen mit Swiss Worldcargo, der Luftfrachtdivision von Swiss, und dem kalifornischen Drohnenhersteller Matternet den Einsatz von Drohnen und bestätigt damit nun eine Anfang Woche aufgetauchte Meldung mit einer offiziellen Pressemitteilung. Im Rahmen des gemeinsamen Projekts untersuchen die drei Unternehmen Anwendungsmöglichkeiten rund um die Drohnentechnik und deren Wirtschaftlichkeit. Dabei prüfe man sowohl die innerbetriebliche Anwendung von Drohnen als auch die Zustellung von Sendungen auf der letzten Meile, wie die Post weiter verlauten lässt. Erste Tests sollen im Sommer 2015 in der Schweiz stattfinden. Im Vordergrund stünden dabei die Machbarkeit und die Abklärung rechtlicher Rahmenbedingungen. Die Partner werden mehrere Matternet-One-Drohnen testen. Dank der zentral platzierten Nutzlast seien diese einfach zu be- und entladen. Zudem seien sie speziell für den Transport von kleinen Paketen ausgelegt und könnten um mit einer einzigen Batterieladung ein Kilogramm über 20 Kilometer hinweg befördern. Dabei fliege die Drohne autonom und folge klar definierten Flugrouten, welche durch eine von Matternet entwickelte Cloud Software erstellt werden.


"Mit der Drohnentechnik testen wir bereits heute ein mögliches Transportmittel der Zukunft. Ziel der Post ist es, in der Zustellung stets auf der Höhe der Kundenbedürfnisse zu sein", erklärt dazu Dieter Bambauer, Leiter Postlogistics der Schweizerischen Post. (abr)


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Kommentare
Wie soll das gehen? Drohnen bedürfen für den Überflug von Menschenansammlungen jeweils eine Bewilligung vom BAZL: Zitat: "Grundsätzlich dürfen Drohnen weder im Bereich von Menschenansammlungen noch ohne direkten Sichtkontakt betrieben werden. In Ausnahmefällen kann das BAZL jedoch eine Bewilligung für solche Flüge erteilen. Die Vorgaben sind in der «Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien» (VLK) festgelegt. Wichtig ist, für die Erstellung der Anträge genügend Zeit einzuplanen und sie so frühzeitig wie möglich einzureichen.". Konkret heisst dies, dass die Post jedes Mal zwei Wochen Zeit einplanen muss um ein Paket zu zustellen, da erst eine Bewilligung eingeholt werden muss. Ausserdem muss die Post dann schon zwei Wochen im Voraus wissen wo auf der Flugroute der Drohne sich Menschenansammlungen befinden werden. Wird Mike Shiva verpflichtet?
Mittwoch, 22. April 2015, Marco



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