Seit 2012 sind alle Verwaltungsstellen der Bundesverwaltung in der Lage, elektronische Rechnungen zu verarbeiten. Nun verlangt der Bund von seinen Lieferanten die Umstellung auf die E-Rechnung. Wie die Eidgenössische Finanzverwaltung EFV mitteilt, habe der Bundesrat beschlossen, die Lieferanten der Bundesverwaltung zur Einreichung von elektronischen Rechnungen zu verpflichten, sofern der Vertragswert 5000 Franken übersteigt. Diese Verpflichtung soll auf den 1. Januar 2016 eingeführt werden. Mit der 5000-Franken-Grenze komme man den Wunsch von KMU nach, Kleinbeschaffungen von der Verpflichtung auszunehmen. Ausserdem werde die Bundesverwaltung ihre Lieferanten in der Einführungsphase unterstützen.
Durch die Umstellung auf die E-Rechnung verspricht man sich beim Bund mehr Effizienz. Allerdings muss sich das Gros der Lieferanten zuerst auf die Umstellung einstellen. Wie das EFV nämlich schreibt, seien die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Austausch von E Rechnungen im Markt zwar erfüllt, die Nutzung sei jedoch noch bescheiden. Konkret betrage der Anteil der papierlos eingehenden E Rechnungen zurzeit rund 14 Prozent. Der grosse Rest der jährlich rund 700'000 eingehenden Rechnungen des Bundes würde derweil als Papierrechnung eingereicht und muss zuerst gescannt und digitalisiert werden.
(mw)