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Bundesrat lehnt Spezialgesetz für soziale Netzwerke ab

Ein Spezialgesetz für soziale Netzwerke ist nach Meinung des Bundesrates nicht von Nöten. Es werden jedoch Analysen durchgeführt, um zu prüfen, ob in gewissen Bereichen – wie dem Kinder- und Jugendschutz – neue Vorschriften eingeführt werden müssen.
10. Oktober 2013

     

Aus einem Bericht des Bundesrates, der auf ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat von Amherd antwortet, geht hervor, dass die allgemein gehaltenen Regelungen in den bestehenden Gesetzen für ausreichend gehalten werden, um zumindest bei umsichtiger Anwendung auch im Bereich der sozialen Netzwerke eine angemessene Antwort auf die meisten Probleme zu liefern. Ein Spezialgesetz für soziale Netzwerke soll dementsprechend nicht verfasst werden. Der Bundesrat erklärt in diesem Schreiben jedoch auch, dass die Durchsetzung dieser Rechtsansprüche in der Praxis nur beschränkt beeinflusst werden kann. Denn bei den mit Social Media einhergehenden Problemen handle es sich oftmals um ausländische Vorfälle.

Da aber in einigen Bereichen wie bei der Verantwortlichkeit von Dienstleistern, die den Zugang zu einem Netzwerk ermöglichen, Fragen zivilrechtlicher Art aufgeworfen werden, soll das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) einen möglichen Handlungsbedarf überprüfen. Sollte ein solcher bestehen, wird das EJPD dazu aufgefordert, bis 2015 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Auch soll im Rahmen einer späteren Revision vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) geprüft werden, welche Regeln des Fernmelderechts in Zukunft auch bei Social-Media-Plattformen zum Zuge kommen sollen.


Weiter wird auch das Datenschutzgesetz sowie dessen Durchsetzungsmassnahmen analysiert und im Zuge dessen auch evaluiert, welche Massnahmen Einfluss auf die sozialen Netzwerke nehmen. Zudem laufen Abklärungen dazu, ob auf Bundesebene neue rechtliche Grundlagen von Nöten sind, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. (af)


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