Der Bundesrat hat entschieden, dass der Umgang mit der elektronischen Signatur in der Schweiz vereinfacht werden soll. Das Bundesgesetz über die elektronische Signatur aus dem Jahre 2003 habe die Latte für die Anerkennung elektronischer Signaturen beziehungsweise deren Gleichstellung mit der eigenhändigen Unterschrift zu hoch angesetzt. "Der Bundesrat will dies nun korrigieren und damit die Bedürfnisse der Wirtschaft und der Verwaltung nach einer zeitgemässen Regelung befriedigen", heisst es in einer Medienmitteilung aus dem Bundesamt für Justiz. Bis Ende 2013 soll das EJPD eine Botschaft zur erforderlichen Gesetzesrevision ausarbeiten, so der Auftrag. Insbesondere soll erreicht werden, dass die elektronische Signatur auch von juristischen Personen und Behörden genutzt werden kann. Bis Mitte 2014 sollen dann Möglichkeiten aufgezeigt werden, mit denen die elektronische Signatur einfacher und damit auch breiter genutzt werden kann.
(mw)
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