Der Schweizer Verband
Swico hat zu Open Justitia Stellung genommen. Bei Open Justitia handelt es sich um eine vom Bundesgericht entwickelte Gerichts-Software zur Recherche der bundesgerichtlichen Rechtssprechung, die nun auch anderen Gerichten abgeboten wird. Während das Gericht sein Handeln als gerechtfertigt und volkswirtschaftlich sinnvoll einstuft, haben vor allem gewerbliche und unternehmerische Kreise die Konkurrenz der öffentlichen Hand mit Steuergeldern als verfehlt angeprangert.
Der Swico setzt sich nun damit auseinander, unter welchen Umständen es statthaft ist, dass der Staat in Eigenregie Software entwickelt und vermarktet. Dabei kommt der Verband zum Schluss, dass es zum Zeitpunkt des Projektbeginns noch kein vergleichbares Produkt gegeben habe, da die Anforderungen des Bundesgerichts sehr speziell seien. Deshalb sei eine Eigenentwicklung eine valable Option. Zudem wurde die Software als Open Source veröffentlicht und werde nicht verkauft, sondern kostenlos zur Verfügung gestellt. So werde der Privatwirtschaft keine Konkurrenz gemacht. Damit sieht der Swico die wesentlichen Voraussetzungen für eine eigene Software-Entwicklung durch die Verwaltung erfüllt.
Der Verband äussert aber auch Kritik: Das Bundesgericht gewähre eine einmalige technische Unterstützung, die fünf Tage kostenlos sowie maximal weitere fünf Tage kostenpflichtig angeboten werde. Allerdings gilt dieses Supportangebot nur für die ersten fünf Abnehmer.
Trotz der kleinen Kritik kommt der Swico zum Schluss, dass es nicht angebracht ist, bei Open Justitia von einem skandalösen Vorgang zu sprechen. Man werde aber auch in Zukunft staatlichen Stellen sehr genau auf die Finger schauen, welche sich in die Software-Entwicklung oder in andere kommerzielle ICT-Bereiche vorwagen.
(abr)