Wie die die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit mitteilt, will das Bundesgericht seine selber entwickelte Gerichts-Software "Openjustitia" als öffentliches Gut unter eine Open-Source-Lizenz stellen und sie anderen Schweizer Gerichten kostenlos zur Verfügung stellen. Das einzige, was sie tun müssten, wäre alleine oder mit einem IT-Dienstleister zusammen die Software den eigenen Bedürfnissen anzupassen und zu integrieren. Für Weiterentwicklungen und Wartungsleistungen wäre das Bundesgericht zuständig.
"Von der konsequenten Umsetzung der Open-Source-Strategie des Bundesgerichts profitieren alle Bürgerinnen und Bürger, denn durch die effiziente Nutzung der Steuergelder und das Wegfallen von Doppelspurigkeiten können namhafte Einsparungen erzielt werden", meint Nationalrat Thomas Weibel, Mitglied der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit. Als weiterer Vorteil dieses Vorgehens wird genannt, dass so wichtige Technologie-Kompetenzen für die geschäftskritische Software bei der öffentlichen Hand blieben.
(mv)