Bundesgericht darf Software als OSS veröffentlichen

Das Bundesgericht hat in Bezug auf die Veröffentlichung seiner Geschäftsverwaltungs-Software Openjustitia unter einer Open-Source-Lizenz grünes Licht bekommen.
4. September 2011

     

Das Schweizerische Bundesgericht wird demnächst seine intern entwickelte Geschäftsverwaltungssoftware Openjustitia unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlichen. Dies hat die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S), nach Prüfung einer Aufsichtsanzeige von Weblaw gegen das Projekt, entschieden. In einer Stellungname an die GPK-S akzeptierte das Bundesgericht diverse Bedingungen zur Einhaltung der Wettbewerbsneutralität.


Durch die Veröffentlichung und freie Verfügbarkeit der Software können laut der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit Kosten gespart werden, da für kantonale Gerichte der Erwerb von kostenpflichtigen Software-Lizenzen entfällt.
(vs)


Weitere Artikel zum Thema

ETH und Microsoft machen Barrelfish zu Open Source

12. Juli 2011 - Das Multicore-Betriebssystem Barrelfish, das Microsoft zusammen mit der ETH Zürich entwickelt hat, steht nun unter einer Open-Source-Lizenz.

Bundesgericht entscheidet gegen Open-Source-Gemeinde

29. März 2011 - Im Verfahren um die freihändige Vergabe eines 42-Millionen-Franken-Auftrages des Bundes an Microsoft hat das Bundesgericht zu Gunsten der Redmonder entschieden. Der Verein /ch/open bedauert das Urteil.


Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Was für Schuhe trug der gestiefelte Kater?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER