Bundesgericht entscheidet gegen Open-Source-Gemeinde

Im Verfahren um die freihändige Vergabe eines 42-Millionen-Franken-Auftrages des Bundes an Microsoft hat das Bundesgericht zu Gunsten der Redmonder entschieden. Der Verein /ch/open bedauert das Urteil.
29. März 2011

     

Wie der Verein /ch/open mitteilt, hat das Bundesgericht sein Urteil im Streitfall um die Vergabe eines 42-Millionen-Auftrages des Bundes an Microsoft gefällt und zwar zu Gunsten der Redmonder. In der Begründung des Bundesgerichtes heisse es, dass der Beweis, dass es tatsächlich Konkurrenzprodukte gäbe, durch die Beschwerdeführer nicht ausreichend erbracht worden sei. Laut diesen sei dies aber gar nicht möglich gewesen, da auf Seiten der Bundesverwaltung ein Pflichtenheft gefehlt habe, kontert die Open-Source-Community. Dementsprechend enttäuscht ist sie vom Urteil. Zusammen mit Nationalrat Alec von Graffenried, der Mitglied des Kernteams der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit ist, will der Verein /ch/open nun auf politischem Weg für Chancengleichheit bei öffentlichen Software-Vergaben sorgen. Ausserdem fordern sie die Bundesverwaltung auf, den "Trend zu mehr Transparenz und offenen Systemen nicht zu verschlafen".

Seit Mai 2009 andauernder Streit

Im Mai 2009 wurde bekannt, dass das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Microsoft einen Auftrag im Wert von 42 Millionen Franken erteilt hat, ohne diesen öffentlich auszuschreiben (Swiss IT Magazine berichtete). Darauf hatte die Schweizer Open-Source-Gemeinde eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Nachdem die Beschwerde vom Bundesverwaltungsgericht im Sommer 2010 abgewiesen wurde, zog die Open-Source-Community den Fall an das Bundesgericht weiter.
(abr)


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