Seit Monaten zoffen sich
Samsung und
Apple vor Gerichten weltweit um Patentrechtsfragen. Nun hat ein Gericht in Deutschland einen für Samsung folgenschweren Entscheid gefällt: Samsung darf sein Galaxy Tab 7.7 (Bild) EU-weit nicht mehr vertreiben, so das Gericht. Das Gerät weise eine zu grosse Ähnlichkeit mit geschützten Apple-Designs auf, so das Urteil.
Allerdings konnte auch Samsung einen Erfolg feiern: Dasselbe Gericht hat nämlich gegen Apples Vorstoss entschieden, ein deutschlandweites Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1N zu erzwingen. Beim 10.1N handelt es sich um eine Abwandlung des Modells 10.1, dessen Verkauf in Deutschland bereits untersagt ist. Die Ausführung 10.1N sei hingegen weit genug von den geschützten Apple-Designs weg, um verkauft werden zu dürfen.
Wie es um die Situation in der Schweiz steht, ist derweil unklar. Wie auf der Website der "Tagesschau" von "SF" nachzulesen ist, sei das Galaxy Tab 7.7 hierzulande noch verfügbar und werde so lange verkauft, wie es bei den Distributoren noch an Lager sei. Allerdings sei davon auszugehen, dass das Verkaufsverbot auch für die Schweiz gelte. Dies offenbar deshalb, weil die Schweizer Samsung-Niederlassung der österreichischen Geschäftsstelle angeschlossen sei.
(mw)