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Alphabet verstösst gegen DMA der EU
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Alphabet verstösst gegen DMA der EU

Die EU-Kommission befindet, dass Alphabet die Vorschriften des Digital Marktes Acts (DMA) nur unzulänglich erfüllt. Das Unternehmen muss sich nun gegenüber den Behörden verteidigen.
21. März 2025

     

Die EU-Kommission muss einmal mehr ein Machtwort gegen einen Tech-Riesen sprechen. Dieses Mal betrifft es die Google Muttergesellschaft Alphabet. Gemäss einer Einschätzung der Behörde werden die Gesetze des Digital Markets Act (DMA) vom Konzern nur unzureichend eingehalten. Konkret unternimmt der Online-Riese nicht genügend, um Konsumenten auf kostenlose Angebote ausserhalb des eigenen Google Play Stores zu lenken. Als Beispiel werden der Kauf digitaler Güter wie Spielfiguren oder Zusatzfunktionen in einer App genannt. Die Kommission unterstreicht, dass der DMA vorschreibt, dass Anbieter für Transaktionen ausserhalb des eigenen Ökosystems keine Gebühren verlangen dürfen.

Darüber hinaus zeigen sich die europäischen Behörden auch bei der Google-Suche unzufrieden. So werden eigene Dienste bei kostenpflichtigen Services wie etwa Käufen oder Hotelbuchungen bevorzugt. Dies zeigt sich daran, dass diese Angebote prominenter platziert werden und dadurch den offenen Wettbewerb beeinträchtigen. Der DMA schreibe aber vor, dass Suchergebnisse, mit Ausnahme von bezahlter und explizit gekennzeichneter Werbung, vom Anbieter nicht bevorzugt werden dürfen.


Die Beanstandungen seitens der Kommission seien vorläufige Feststellungen und haben noch keine rechtlichen Konsequenzen. Die Behörden fordert Alphabet auf, sich an die Gesetze des DMAs zu halten. Dazu bekommt das Unternehmen auch die Möglichkeit, sich zu verteidigen und Einsicht in die gesammelten Akten zu erhalten. Sollte der Tech-Konzern jedoch nicht angemessen reagieren, behält sich die Kommission das Recht vor, eine Entscheidung über die Nichteinhaltung der Vorschriften zu erlassen. (dok)


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