X ist in den Augen der EU-Kommission kein Gatekeeper,
wie ihn der Digital Markets Act (DMA) definiert. Dies
schreibt "Reuters" unter Berufung auf mit der Angelegenheit vertraute Quellen. Die Kommission hat die Untersuchung bezüglich
X im Mai eingeleitet, die Ergebnisse jedoch noch nicht offiziell publiziert. Sie werden gemäss "Reuters" nächste Woche erwartet.
X hatte im Vorfeld der Untersuchung verlauten lassen, dass man zwar über die Reichweite verfüge, um als Gatekeeper eingestuft zu werden, jedoch nicht über eine wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Konsumenten. Offenbar sieht das die Kommission ähnlich. Das bewahrt das Unternehmen beispielsweise vor strengeren Regeln vor allem in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Dritten.
(dok)