Im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) möchte die EU grosse Tech-Unternehmen, welche mit ihren Inhalten definierte Kennzahlen wie Umsatz oder aktive User überschreiten, als sogenannte Gatekeeper definieren. Diese als solche kategorisierten Unternehmen müssen ihre Dienstleistungen und Plattformen künftig strengeren Vorschriften unterwerfen. Nun hat die EU folgende sechs Unternehmen definitiv als Gatekeeper
bezeichnet:
Alphabet,
Amazon,
Apple,
Microsoft,
Meta und
Bytedance. Die von den genannten Unternehmen betroffenen Dienste sind in der untenstehenden Bildergalerie aufgelistet.
Derzeit laufen Untersuchungen durch die Kommission, ob iMessage (Apple) sowie Bing, Edge und Microsoft Advertising (Microsoft) nicht in die Liste aufgenommen werden sollen, da die jeweiligen Tech-Konzerne Beschwerde eingereicht haben ("Swiss IT Magazine"
berichtete). Die übrigen Konzerne haben nun sechs Monate Zeit, um ihre Dienste, Plattformen und Betriebssysteme soweit zu modifizieren, dass sie den neuen EU-Richtlinien entsprechen.
Ziel des DMA ist es, Endbenutzern eine möglichst grosse Auswahl an Diensten zu ermöglichen sowie einengende Zwangsangebote zu verhindern. Die komplette Liste an Auflagen ist
hier einsehbar.
(dok)