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EU-Parlament beschliesst DSA und DMA
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EU-Parlament beschliesst DSA und DMA

Mit den beiden Gesetzen Digital Services Act und Digital Markets Act will die EU Digitalunternehmen strenger regulieren und das Wettbewerbsrecht ins digitale Zeitalter bringen. Beide Gesetze wurden vom EU-Parlament jetzt abgesegnet.
6. Juli 2022

     

In der EU gelten wohl schon bald striktere Regeln für Internet-Plattformen. Das Europaparlament hat soeben die beiden Gesetze Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) mit grossem Mehr angenommen. Der DSA verpflichtet die betroffenen Unternehmen, wirksam gegen Hassrede und generell illegale Inhalte auf ihren Plattformen vorzugehen. So sollen solche Inhalte schneller als bisher gewohnt aus dem Netz verschwinden – gemeint sind neben Hate-Posts etwa auch Terrorpropaganda oder Verkaufsangebote mit gefälschten Produkten. Weitere Forderungen des Gesetzes sind etwa ein Verbot personalisierter Werbung für Minderjährige, ein Verbot, für solche Werbung bei Erwachsenen sensible Daten zu verwenden oder ein Verbot, Nutzeroberflächen nach dem Dark-Patterns-Prinzip irreführend zu gestalten.

Der DMA untersagt es den Digitalunternehmen, ohne explizite Einwilligung der Nutzer Daten aus verschiedenen Quellen zu kombinieren – dem Tracking über Domains hinweg dürfte dies einen Riegel vorschieben. Ein weiterer Punkt ist, dass Messenger-Dienste im Stil von Whatsapp oder Apple Messages auch Nachrichten anderer Messenger empfangen müssen. Dies soll die Marktchancen kleinerer Messaging-Plattformen verbessern. Generell soll der DMA das Wettbewerbsrecht ins digitale Zeitalter bringen.


Betroffen von den beiden Gesetzen sind prinzipiell alle Betreiber digitaler Plattformen, vom kleinen Online-Shop bis zu den Tech-Giganten wie Meta, Google und Apple. Sie alle müssen ihre Plattformen den neuen Forderungen anpassen, was auch für die Nutzer Änderungen nach sich ziehen dürfte. Die Gesetze wurden schon vor einiger Zeit von den zuständigen Gremien erarbeitet und verabschiedet. So wurde der DSA Ende April vom Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments formuliert. Jetzt sind beide Gesetze vom EU-Parlament formell verabschiedet. Auch die ständigen Vertreter der EU-Länder in Brüssel haben zugestimmt. Was nun noch fehlt, ist das OK der zuständigen Minister – das gilt jedoch als blosse Formalität, sodass die beiden Acts wie geplant Anfang 2024 in Kraft treten dürften. (ubi)


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