In den letzten Tagen schrieb Meta seine User an, dass Daten, die in Form von Posts, Bildern und Nachrichten (ausgenommen Privatchats) geteilt werden, vom Unternehmen gesammelt und für eine KI-Technologie, die nicht näher definiert wird, verwendet werden. Gegen dieses Gebaren hat die Datenschutz-Organisation
Noyb aus Österreich jetzt
eine Beschwerde in den Ländern Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Polen und Spanien eingereicht. Die Organisationen fordert die Staaten auf, ein Dringlichkeitsverfahren gegen Meta einzuleiten, welches wiedrum zu einem vorläufigen Verbot der beschriebenen Geschäftspraktiken von Meta führen würde.
Meta argumentiert in den überarbeiteten Datenschutzbestimmungen, dass "ein berechtigtes Interesse" an den Daten bestehe. Ausserdem hätten die User ein Widerspruchsrecht, von dem sie Gebrauch machen können. Für Noyb geht dies entschieden zu weit. Das berechtigte Interesse sei kein Vorwand, da die erwähnte KI-Technologie in keinster Weise näher ausformuliert werde. Darüber hinaus sei das Widerspruchsrecht nicht mit der europäischen DSGVO vereinbar, da Meta die User vor der Datenbearbeitung um eine ausdrückliche Zustimmung bitten müsste.
Noybs Vorstandsvorsitzender Max Schrems findet deutliche Worte für das Vorgehen von
Meta: "Meta sagt im Grunde, dass es 'beliebige Daten aus beliebigen Quellen für beliebige Zwecke verwenden und jedem auf der Welt zur Verfügung stellen kann', solange dies über 'KI-Technologie' passiert. Das widerspricht eindeutig der DSGVO. 'KI-Technologie' ist ein unglaublich breiter Begriff und Meta sagt nicht, für welche Zwecke es die Daten verwenden wird. Meta sagt sogar, dass es die Daten beliebigen 'Dritten' zur Verfügung stellen kann."
(dok)