Die Datenschutz-NGO Noyb hat gegen die EU-Kommission Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) eingereicht. Die Vorwürfe sind happig: So soll die Kommission die umstrittene Chatkontrolle mit unlauteren und illegalen Massnahmen auf X beworben haben. Dies
schreibt Noyb in einer Mitteilung. Um die Chatkontrolle zu bewerben, wurde auf X gezielt Werbung mittels Micro-Targeting geschaltet, die sich an niederländische Nutzer richtete. Ausserdem wendete sich die EU-Kommission gezielt an Nutzer, die nicht an Schlagwörtern wie "Brexit", "Marine Le Pen" oder "Alternative für Deutschland" interessiert sind.
Wie Noyb weiter ausführt, ist die Nutzung persönlicher Daten wie beispielweiser der politischen Meinung für einen demokratischen Wahlprozess nicht zulässig. Auch verstosse die Werbekampagne nach Ansicht der Datenschutz-Experten gegen geltendes EU-Datenschutzrecht. Besonders stössig empfindet
Noyb, dass die EU-Kommission selber vor Micro-Targeting und den negativen Auswirkungen auf einen demokratischen Wahlprozess gewarnt hat – und heimlich genau diese Taktik nun für ihre eigenen Interessen anwendet.
Noyb hat daher den EDSB aufgefordert, die Angelegenheit gemäss DSGVO zu untersuchen. Ferner prüft das Unternehmen auch eine Anzeige gegen die Plattform X. X verbietet nämlich in den eigenen Werberichtlinien die Nutzung der politischen Zugehörigkeit zu Zwecken des Werbetargetings- und hat die Kampagne der EU-Kommission dennoch ausgespielt. Die EU-Kommission hat zu dem Fall noch keine Stellung bezogen.
(dok)