Die EU-Kommission möchte, dass Anbieter von Chat-Diensten dazu verpflichtet werden, alle Messages, auch verschlüsselte, auf Fotos und Videos von Kindsmissbrauch hin zu untersuchen ("Swiss IT Magazine"
berichtete). Dem setzen Abgeordnete des EU-Parlaments nun einen Riegel. Nach langen Verhandlungen hat man sich offenbar auf massgebliche Korrekturen am Entwurf der EU-Kommission für eine "totale Chatkontrolle" geeinigt. Die geplante scharfe Version soll nur noch als Ultima Ratio infrage kommen. Massenüberwachung, Backdoors und juristische Schlupflöcher soll es nicht geben.
Eine Anordnung zur Aufdeckung darf sich demnach nur noch auf einzelne Nutzer oder Gruppen beziehen, zum Beispiel auf Abonnenten eines bestimmten Kanals eines Social-Media- oder Messaging-Dienstes. Darüber hinaus muss ein begründeter Verdacht für einen Zusammenhang mit Material über sexuellen Kindsmissbrauch existieren. Und eine allfällige Anordnung muss durch eine zuständige Justizbehörde erfolgen, typischerweise also durch einen Richter. Die für eine Aufdeckung genutzten Technologien dürfen zudem keine End-to-End-verschlüsselte Kommunikation aufbrechen, womit auch das etwa von Apple vorgeschlagene, aber wieder verworfene Client-Side-Scanning unzulässig wird.
(ubi)