Die österreichische Datenschutzorganisation Noyb um den bekannten Datenschützer Max Schrems hat eine Musterbeschwerde gegen
Google Analytics bei den österreichischen Behörden eingereicht. Der Beschwerde zufolge soll sich der Einsatz des Analysetools grundlegend gegen die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes EuGH (Schrems-II) richten,
so Noyb. Eine gleichzeitig eingereichte Beschwerde gegen Google selbst wurde zumindest stellenweise abgewiesen.
Mit dem von Google Analytics erstellten Profil könnte Google ein Nutzerprofil erstellen, welches den Schutzmechanismen der DSGVO nicht standhalte und kein angemessenes Schutzniveau biete, so Noyb. Kritisiert wird etwa, dass die US-Geheimdienste im Extremfall Zugriff auf die von Analytics erhobenen Datensätze hätten.
Die riesige Verbreitung von
Google Analytics verleiht der Beschwerde ein grosses Gewicht. Gleichwohl ist ein Durchgreifen der Behörden in absehbarer Zukunft eher unwahrscheinlich, wie es weiter heisst. Noyb erhofft sich, dass Google unter dem Druck der zahlreichen Beschwerden reagieren wird – der Verein hat in weiteren EU-Ländern bereits ähnliche Beschwerden eingereicht. Andernfalls müssten sich die meisten Websites in Europa in Zukunft mit einer anderen Analytics-Lösung anfreunden.
(win)