Die Politik startet einen neuen Anlauf bezüglich des elektronischen Identitätsnachweises (E-ID), wie der "Blick" unter Berufung auf die Nachrichtenagentur SDA
schreibt. Bei der Volksabstimmung 2021 führten Bedenken aufgrund der geplanten Datenverarbeitung durch private Institutionen noch zu einem Nein an der Urne. Daher schlägt der Bundesrat mit diesem Anlauf eine hundertprozentig staatliche Lösung vor. Nun liegt es am Parlament, über den Vorschlag zu beraten. Zuerst nimmt sich der Nationalrat dem Entwurf des Bundesgesetzes über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise an. Wie er bereits im November 2023 bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfes mitteilte, wäre ein Launch der E-ID ab 2026 geplant.
Die Nutzung der E-ID soll freiwillig und kostenlos sein. Einsatzgebiete der E-ID wären sowohl das Internet als auch das übliche alltägliche Leben. Als Beispiele werden etwa die elektronische Bestellung eines Strafregisterauszugs online oder der Altersnachweis beim Kauf von Alkohol in einem Laden genannt. Eine Pflicht zur E-ID sei auch langfristig nicht vorgesehen. Sämtliche Dienstleistungen des Bundes, bei denen die E-ID zum Einsatz kommen kann, sollen weiterhin auch analog angeboten werden. Gleichzeitig müssen alle Schweizer Behörden die E-ID als einen gültigen Identitätsnachweis akzeptieren, sofern sie elektronische Identitätsnachweise im Grundsatz zulassen.
Der Bund soll für die Herausgabe der E-ID verantwortlich sein und die für den Betrieb notwendige Infrastruktur anbieten. Damit sei sichergestellt, dass es sich von A bis Z um eine staatliche Lösung handelt.
(dok)