Die Einführung der E-ID in der Schweiz nimmt langsam Form an. Wie der Bundesrat mitteilt, sei er über eine erste Analyse der Stellungnahmen aus der Vernehmlassung zum neuen E-ID-Gesetz informiert worden. Dabei seien die insgesamt 118 Stellungnahmen, die bis am 20. Oktober 2022 eingereicht werden konnten, mehrheitlich positiv ausgefallen. Insbesondere findet die neue Rollenverteilung, in welcher der Staat als Herausgeber der elektronischen Identität und als Betreiber der erforderlichen Vertrauensinfrastruktur agiert, breite Zustimmung.
Verschiedene Vorschläge der Stellungnahmen sollen nun noch vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vertieft geprüft werden. Dazu gehören etwa Themen wie der Kreis der E-ID-Berechtigten, der Ausstellungsprozess, Aspekte des Datenschutzes, die Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit sowie die Supportorganisation in den Kantonen. Bis im Sommer 2023 soll dem Bundesrat dann schliesslich die Vorlage zum neuen E-ID-Gesetz unterbreitet werden. Gleichzeitig werden parallel zum Gesetzgebungsprozess die technischen Vorarbeiten vorangetrieben, damit die E-ID möglichst schnell zum Einsatz kommen könne.
(abr)