Europäische Kommission verstösst gegen eigenes Datenschutzgesetz
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Europäische Kommission verstösst gegen eigenes Datenschutzgesetz

Die EU-Kommission ist bei der Nutzung von Microsoft 365 ins Fettnäpfchen getreten: Der Europäische Datenschutzbeauftragte moniert, dass die Kommission das eigene Datenschutzgesetz nicht konsequent einhalte.
14. März 2024

     

Ausgerechnet die EU-Kommission selbst scheitert daran, das Europäische Datenschutzgesetz einzuhalten: Wie der unabhängige Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) Wojciech Wiewiórowski in einem Bericht festhält, hat die Kommission in Folge der Nutzung von Microsoft 365 gegen mehrere Datenschutzbestimmungen verstossen. Insbesondere hat sie versäumt sicherzustellen, dass für personenbezogene Daten, die ausserhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelt werden, ein gleichwertiges Schutzniveau gilt wie innerhalb der EU. Darüber hinaus hat die Kommission laut dem Datenschutzexperten in ihrem Vertrag mit Microsoft nicht hinreichend festgelegt, welche Arten personenbezogener Daten zu welchen expliziten und spezifizierten Zwecken bei der Nutzung von Microsoft 365 erhoben werden sollen. Die Verstösse betreffen die Verordnung 2018/1725 aus dem EU-Datenschutzrecht für Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen.


Wojciech Wiewiórowski hat daher beschlossen, die Kommission anzuweisen, per 9. Dezember 2024 betroffenen Datenverbindungen zu Microsoft und Tochterunternehmen in Drittländern einzustellen, die keine Datenschutzvereinbarung mit der EU geschlossen haben. Ferner hat er entschieden, dass die Datenverarbeitung bis zum genannten Termin mit den Vorgaben in Einklang stehen muss. (dok)


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