Meta muss seine Praktiken zur Datenverarbeitung in Europa anpassen. Der Tech-Gigant unterlag in einem Rechtsstreit mit dem Bundeskartellamt in Datenschutzfragen.
Meta hat versucht, die explizite Zustimmung der User zur Nutzung derer Daten zu umgehen, indem das Unternehmen Werbung als "berechtigtes Interesse" eingestuft hat. Das Bundeskartellamt hat in dieser Praxis einen Verstoss gegen die DSGVO gesehen und Meta dazu verdonnert, die Geschäftspraktiken anzupassen.
Meta wollte dies nicht einfach so hinnehmen und hat beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde eingereicht. Dieses wiederum wollte vom Gerichtshof der Europäischen Union erfahren, ob nationale Wettbewerbsbehörden wie das Bundeskartellamt überhaupt Verstösse gegen die DSGVO prüfen dürfen. Der europäische Gerichtshof hält nun in einer
Mitteilung fest, dass Wettbewerbsbehörden sehr wohl Verstösse gegen die DSGVO melden dürfen.
Meta sieht sich nun gezwungen, für die Datenverarbeitung zwecks personalisierter Werbung das explizite Einverständnis der Nutzer einzuholen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, begrüsst die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: "Das Urteil ist ein hervorragendes Signal für die Kartellrechtsdurchsetzung in der digitalen Wirtschaft. Daten sind dort ein entscheidender Faktor für die Begründung von Marktmacht. Datenschutzregeln sind auch von den Wettbewerbsbehörden bei der Anwendung des Kartellrechts zu berücksichtigen."
(dok)